Artikel über: Verträge
Dieser Artikel ist auch verfügbar in:

Wie füge ich eine Checkbox in ein Dokument (Fragebogen, Vertrag, Angebot, Kontaktformular) ein?

Du kannst ganz einfach Checkboxen (verpflichtend oder optional) in deine verschiedenen Dokumente einfügen: Verträge, Angebote, Fragebögen oder Kontaktformulare.

Das kann besonders nützlich sein, wenn du Online-Buchungen oder Mini-Sessions verwendest.


Aktiviere dazu das Modul Checkboxen im Menü:

👉 Module > Checkboxen


Danach kannst du:

  • beliebig viele Checkboxen erstellen,
  • den Text für jede Checkbox festlegen,
  • angeben, ob diese Checkbox zwingend angekreuzt werden muss, um das Dokument zu validieren
  • auswählen, in welchen Dokumenten sie erscheinen sollen.

Unterschied zwischen einer verpflichtenden und optionalen Checkbox


In der Konfiguration einer Checkbox:

  • Verpflichtend → der Kunde sieht eine Checkbox, die er zwingend ankreuzen muss, um fortzufahren.
  • Optional → der Kunde sieht nun eine Ja/Nein-Auswahl (Radiobuttons).


Dies ermöglicht eine explizite Antwort des Kunden, zum Beispiel für:

  • Newsletter-Anmeldung,
  • Bildrechte,
  • Zustimmung zu bestimmten Optionen.


Um die DSGVO einzuhalten, muss der Kunde nun eine explizite Wahl bezüglich der Nutzung seiner Bilder treffen.


Anzeige der Checkboxen


Die Checkboxen sind für deine Kunden sichtbar, wenn sie das Dokument online ausfüllen oder unterschreiben.

  • Im Vertrag erscheinen sie vor dem Unterschriftenblock
  • Im Angebot erscheinen sie vor dem Akzeptieren-Button
  • In einem Fragebogen werden sie am Ende des Fragebogens angezeigt
  • In einem Kontaktformular erscheinen sie unten im Formular, vor dem Senden-Button.


Du kannst auswählen, in welchen spezifischen Dokumenten sie angezeigt werden sollen, indem du auf den "blauen Zahnrad-Button" klickst, um sie beispielsweise nur in bestimmten Verträgen oder Formularen anzuzeigen.


Bildrechte


Wenn du möchtest, dass deine Kunden angeben, ob sie mit der Nutzung ihrer Bilder für deine Eigenwerbung einverstanden sind, musst du nur die Bildrechte-Option bei der entsprechenden Checkbox aktivieren. Somit nimmt die Eigenwerbungs-Checkbox den Wert "Ja" an, wenn deine Kunden sie ankreuzen.


Zur Erinnerung: Eine Checkbox für "Bildrechte" darf laut DSGVO nicht vorausgewählt sein, da die DSGVO vorschreibt, dass die Einwilligung einer Person zur Nutzung ihres Bildes freiwillig, spezifisch, informiert und eindeutig sein muss. Eine vorausgewählte Checkbox respektiert diese Prinzipien nicht, denn:

  • Freiwillige Einwilligung: Die Person muss ihre Zustimmung ohne Zwang oder Einfluss äußern können, indem sie selbst die Checkbox ankreuzt.
  • Positive Handlung: Die DSGVO verlangt eine klare Handlung des Nutzers (wie das Ankreuzen einer Checkbox), nicht nur passive Akzeptanz.
  • Transparenz: Die Person muss über die Verwendung ihres Bildes informiert werden und diese Verwendung aktiv akzeptieren.


Newsletter-Anmeldung


Wenn du deinen Kunden beim Absenden eines Formulars die Newsletter-Anmeldung anbieten möchtest, musst du nur die Option Newsletter-Anmeldung bei der entsprechenden Checkbox aktivieren.

Wenn ein Kunde im Kontaktformular mit Ja auf diese Frage antwortet, wird seine E-Mail-Adresse automatisch zu deiner Newsletter-Verteilerliste hinzugefügt.

Das kann nützlich sein, um:

  • deine Neuigkeiten zu versenden,
  • deine Mini-Session-Angebote zu teilen,
  • Aktionen oder Veranstaltungen anzukündigen,
  • den Kontakt zu deinen Interessenten und Kunden zu halten.


Wie bei jeder Newsletter-Anmeldung muss die Einwilligung explizit erfolgen. Es wird daher empfohlen, eine optionale Checkbox zu verwenden, um dem Kunden die Wahl Ja/Nein zu lassen.

Aktualisiert am: 19/05/2026

War dieser Beitrag hilfreich?

Teilen Sie Ihr Feedback mit

Stornieren

Danke!